Stadt Arnis - Die kleinste Stadt Deutschlands
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Verwaltung
Bürgermeister Bernd Kugler
Rathaus Stadt Arnis
Lange Straße 17
24399 Arnis
Tel.: 04642 / 1559
E-Mail: stadt@arnis.de
Sprechstunde des Bürgermeisters:
Jeden Mittwoch von 17:00 - 19:00 Uhr.
Während dieser Zeit werden keine Angelscheine verkauft.
Verkauf von Angelscheinen:
1. Januar bis 30. April:
Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 17:00 - 19:00 Uhr
1. Mai bis 31. Dezember:
Donnerstag von 17:00 - 19:00 Uhr
Die Stadt Arnis vergibt Erlaubnisscheine zum Fischfang auf der Schlei. Der Fischfang mit der Handangel wird wie folgt begrenzt.
Einfaches Angeln: 2 Handangeln mit je 2 Haken
Heringsangelei: 1 Handangel mit bis zu 5 Haken
Beim Angeln darf ein Fahrzeug verwendet werden. Das Angeln im Schilf stehend oder mit dem Fahrzeug im Schilf liegend ist verboten.
Die Erlaubnisscheine werden für folgende Streckenabschnitte ausgegeben:
| Strecke 1: | Schlei, von Linie Arnisser Kirche/Haus auf der Schwonsburg bis Schleimünde |
| Strecke 2: | Schlei, von Lindaunis Brücke bis Schleimünde |
| Strecke 2a: | Schlei, von Lindaunis Brücke bis Linie Arnisser Kirche/Haus auf der Schwonsburg |
| Strecke 3: | Schlei, von Büstorfer Breite (diese mit eingeschlossen) bis Schleimünde |
| Strecke 3a: | Schlei, von Büstorfer Breite (diese mit eingeschlossen) bis Linie Arnisser Kirche/ Haus auf der Schwonsburg |
Alle Erlaubnisscheine werden nur für das jeweilige Kalenderjahr ausgegeben.
Folgende Gebühren werden erhoben (Stand 01. November 2010):
| Ort Zeit | Jahr bis 31.12. | Halbjahr 6 Monate | Monat 30 Tage | Woche 7 Tage | Tag 1 Tag |
| Str. 1 | 15,00 € | 10,00 € | 8,00 € | 6,00 € | - |
| Str. 2 | 20,00 € | 15,00 € | 10,00 € | 8,00 € | - |
| Str. 2a | - | - | 8,00 € | 7,00 € | 5,00 € |
| Str. 3 | 27,00 € | 20,00 € | 12,00 € | 9,00 € | - |
| Str. 3a | - | - | 10,00 € | 8,00 € | 6,00 € |
Für Inhaber gültiger Mitgliedsausweise eines Angelsportvereins beträgt die Gebühr für einen Jahreserlaubnisschein nur die Hälfte:
(7,50 €, 10,00 € und 13,50 €).
Der Erlaubnisschein ist nur in Zusammenhang mit dem gültigen Fischereischein gültig. Für Personen, die nicht aus Schleswig-Holstein kommen, kann ein Ausnahmefischereischein für 40 Tage ausgestellt werden, Kostenpunkt: zusätzliche 20,00 €.
Der Erlaubnisschein kann auch über den Postweg ausgestellt werden. Erforderlich ist ein gültiger Fischereischein, evtl. ein gültiger Ausweis eines Angelsportvereins. Es genügen auch Fotokopien, auch von der Gebührenmarke, vorjährige Erlaubnisscheine können verlängert werden. Neben einem frankierten Rückumschlag ist Bargeld oder ein Verrechnungsscheck beizufügen. Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern.
Ein eventuell zu erstattendes Rückgeld geht als Spende in das Schiffchen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)